Familientradition seit 1991
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Was im Sterbefall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder ein Bereitschaftsarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere (Totenscheine) ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen.

 

Nach dem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, kann das Bestattungshaus Titze informiert werden. Wir leiten anschließend die Überführung in unser Hause ein. Wir vereinbaren mit Ihnen vor Ort einen Termin für das Beratungsgespräch. Es kann, je nach Wunsch der Angehörigen, bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

 

Spätestens am nächsten Werktag sollte der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 

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