1. Allgemeines
Die Durchführung aller unserer Leistungen beruht auf dem Vertrauen unserer Auftraggeber. Im Interesse der Klarheit der Geschäftsbeziehung und damit im Interesse der vertrauensvollen
Vertragsabwicklung werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen vereinbart und von beiden Seiten als integrierter Auftrags- und Vertragsinhalt anerkannt.
2. Auftragserteilung
Zu unseren Leistungen im Bestattungswesen gehört die individuelle und vertrauensvolle Beratung unserer Auftraggeber. Diese Beratung ist eine vorvertragliche Leistung, die wir gerne erbringen, aus der
sich jedoch rechtsverbindliche Verpflichtungen beiderseits nicht ergeben.
Die rechtsverbindliche Auftragserteilung erfolgt durch die Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages durch den Auftraggeber (Bestattungsvollmacht). Auftraggeber ist die den Auftrag unterzeichnende
Person, es sei denn, die Auftragserteilung erfolgt ausdrücklich und schriftlich in fremden Namen und für fremde Rechnung. In diesem Falle sind wir berechtigt, den schriftlichen Nachweis der
Vertretungsbefugnis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so ist die den Auftrag unterzeichnende Person der Auftraggeber.
Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftrages. Die Aushändigung der Auftragsdurchschrift oder- Abschrift an den Auftraggeber stellt die Auftragsannahme durch uns dar, dies gilt insbesondere
bei telefonisch erfolgter Auftragserteilung. Leistungen, die wir nicht selbst erbringen, sondern durch Dritte erbringen lassen (z.B. Zeitungsannoncen, Blumenschmuck u.ä.), können wir nach unserer
Wahl im eigenen Namen und für eigene Rechnung bestellen und erbringen oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Insoweit erteilt uns der Auftraggeber hiermit die unwiderrufliche Vollmacht,
Aufträge in seinem Namen und für seine Rechnung zu erteilen.
3. Vertragliche Leistung
Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach dem Inhalt des schriftlichen Auftrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie in den schriftlichen Auftrag aufgenommen sind. Soweit
im Auftrag die Lieferung von Gegenständen enthalten ist, deren Bestellung nach Katalog oder nach vorhandenen Mustern erfolgte, sind wir berechtigt, die Lieferung auch in abweichender Form zu
erbringen, soweit diese Abweichung im Verhältnis zum Gesamtauftrag unerheblich und geringfügig sind und das Gesamtbild der vom Auftraggeber bestellten Leistung nicht beeinträchtigen. Insbesondere
Abweichungen in der Sargausstattung gelten als unerheblich im vorstehenden Sinne.
4. Auftragsdurchführung
Im Rahmen der Auftragsdurchführung erbringen wir alle vereinbarten Lieferungen und Leistungen.
Zeigt sich bei der Auftragsdurchführung, dass einzelne Vertragsleistungen unmöglich und nicht abdingbar sind, ohne dass wir das zu vertreten haben, so berührt dies nicht das restliche
Vertragsverhältnis, soweit der wesentliche Vertragszweck auch ohne diese Leistungsteile erreichbar ist. Weiterhin erbringen wir alle zusätzlich erforderlich werdenden Leistungen, auch soweit diese
vom schriftlichen Auftrag abweichen oder in diesem nicht enthalten sind, sofern diese Abweichungen oder Zusatzleistungen für die Auftragsdurchführung notwendig sind. Solche Leistungen können z.B.
anfallen durch behördliche Bestimmungen, Auflagen oder Anordnungen.
Der Auftraggeber erkennt bereits jetzt an, dass wir berechtigt sind, derart erforderlich werdende vom schriftlichen Auftrag abweichende oder zusätzliche Leistungen für ihn zu erbringen und den
Mehraufwand als Zusatzleistung zu berechnen. Die Bestimmung des Krematoriums unterliegt nur dem Bestattungshaus Titze. Auf Wunsch kann ein Krematorium ihrer Wahl gegen Aufpreis angefahren werden.
Terminvereinbarungen im Auftrag zur Durchführung unserer Leistungen verstehen sich als "voraussichtliche" Termine und sind für uns nicht verbindlich. Die Durchführung unserer Leistungen ist teilweise
(z.B. bei Auslandsaufträgen, Flugtransport u.ä.) zeitlich in so maßgeblicher Weise durch Dritte bestimmt, dass wir verbindliche Termine nicht zusagen können. Irgendwelche Rechte des Auftraggebers bei
Überschreitung der voraussichtlichen Termine sind daher ausgeschlossen.
5 . Preise
Soweit im schriftlichen Auftrag für einzelne Leistungen Preise vereinbart sind, sind diese für beide Seiten verbindlich. Bei preislich nicht fest vereinbarten Leistungen- oder Leistungsteilen werden
dem Auftraggeber angemessene Preise berechnet. Folgende Aufpreise würden wir bei vertraglich vereinbarten Bestattungspaketen zusätzlich berechnen. (Haus-Heim-Hospizabholung 99,00 Euro, Übergwicht ab
120 KG, 60,00 Euro, Übergröße ab 1,95 m, 60,00 Euro. Alle Lieferungen und Leistungen unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Zahlungen und Abrechnung
Der Rechnungsbetrag ist fällig und zahlbar rein netto ohne Abzug nach Rechnungserstellung. Vom Auftraggeber erwartete oder in Aussicht gestellte Zahlungen Dritter berühren nicht seine eigene
Zahlungspflicht. Die Zahlung hat Spesen- und lastenfrei an die von uns im Auftrag oder in der Rechnung benannten Zahlstelle zu erfolgen.
Der Auftraggeber verpflichtete sich, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung des Bestatters den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in
Zahlungsverzug. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges, kann der Zahlungsanspruch mit 5% Zinsen über dem Basiszins verzinst werden. Bei Überführungen und Auslandsaufträgen sind wir berechtigt, Anzahlungen
in von uns festgelegter Höhe oder auch Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrages (Vorkasse) zu verlangen. Für diese Zahlungen gelten die vorstehenden Regelungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass
Anzahlungen oder Vorkasse- Zahlungen binnen 2 Tagen seit Anforderung fällig sind.
Soweit für unsere Leistungen Zahlungen durch Dritte an uns erfolgen (z.B. durch Sterbekassen oder Versicherungen), sind wir befugt, diese Zahlungen mit uns zustehenden Forderungen gegen den
Auftraggeber zu verrechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Dritt- Zahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang.
Zahlungen unsererseits an Behörden, Friedhofämter usw. erfolgen ausdrücklich unter Vorbehalt. Bei Zahlungsverzug unserer Auftraggeber sind wir berechtigt, die geleisteten Zahlungen zurückzufordern.
Den Behörden bzw. Ämtern steht sodann frei, ihre Forderungen direkt gegen unsere Auftraggeber geltend zu machen.
(1) Kündigt der Kunde den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, welchen dieser zu vertreten hat, so hat der Verwender das Recht, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung nicht durch ihn zu vertreten ist. Hierbei sind jedoch die durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen anzurechnen.
(2) Der Verwender ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf der Verwender einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
Bei Auflösung eines Bestattungs-Vorsorgevertrages sind wir berechtigt hierfür eine 10 % Aufwandsentschädigung von der Gesamtsumme der Eigenleistungen zu berechnen.
8. Gewährleistung und Haftung
Mängel und Schäden irgendwelcher Art (Reklamationen) müssen in Anbetracht der Besonderheiten des Bestattungswesens unmittelbar und unverzüglich (binnen 24 Stunden) angezeigt werden. Berechtigte
Reklamationen können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung (Nachlieferung oder Nachbesserung) oder durch angemessene Minderung des Vertragsentgeltes abhelfen. Soweit bei der Durchführung unseres
Auftrages Schäden oder Mängel durch Dritte verursacht oder sonst herbeigeführt werden, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Sind die dritten Personen unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB,
so ist unsere Haftung auf Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung beschränkt. Bei Umbettungen ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Der Kunde erteilt hinsichtlich der Erhebung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines jeweiligen Vertrages sein Einverständnis, dass im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordene Daten im Sinne der Bestimmungen der DSGVO von dem Verwender gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Soweit für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a), 9 Abs. 2 a) DSGVO als Rechtsgrundlage. Auf die Datenschutzerklärung der Firma Brosig Bestattungen gem. DSGVO wird ausdrücklich verwiesen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des beauftragten Bestattungsunternehmens.
11. Sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernmündlich bestätigt worden sind. Anweisungen Dritter (z.B. Familienangehörigen des Auftraggebers) sind für uns nur
verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder mündlich bestätigt werden. Eine Aufforderung zu dieser Bestätigung durch uns ist nicht erforderlich.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Geltung aller anderen Vereinbarungen